Die neuen Maßnahmen gegen Omikron wurden veröffentlicht und darin ist eine landesweite Schließung von Clubs und Diskotheken vorgesehen.
Abzusehen war es bereits etwas länger, aber jetzt ist es offiziell. Die Clubs und Diskotheken müssen im gesamten Land wieder schließen. Damit will man die drohende Welle der stark ansteckenden Omikron-Variante eindämmen. Zusätzlich wurden noch weiter Maßnahmen wie etwa eine Kontakbeschränkung sowohl für ungeimpfte als auch geimpfte Personen verabschiedet. Ab dem 28. Dezember sollen die neuen Corona-Verordnungen in Kraft treten und gelten vorerst bis zum 7. Januar. Dann treffen sich Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder erneut, um über ein weiteres Vorgehen zu beraten.
Auch Berlin hat heute den epidemischen Notstand ausgerufen und wird wie schon zuvor gewollt nun die Clubs der Stadt schließen. Hier hatte man sich zuvor auf ein Tanzverbot geeinigt, da eine Schließung rechtlich noch nicht machbar war. Bei der Pressekonferenz der Minister und des Kanzlers wurde zudem auch der Fluss weiterer Unterstützungsgelder für Kulturbetriebe und Clubs gewährleistet. Schon zuvor hatten bereits zahlreiche Clubs freiwillig geschlossen und zeigten sich solidarisch in der Pandemie.
Allerdings gab es auch lauter werdende Kritik. So wurde dem Bund und den Ländern unter anderem eine fehlende Perspektive für Clubs und auch ein mangelndes Vertrauen in deren Sicherheitskonzepte vorgeworfen. Kurz vor den jetzt beschlossenen Schließungen hatten zudem noch 11 Berliner Clubs eine Klage gegen das geltende Tanzverbot eingereicht. Argumentiert wurde etwa damit, dass die Clubs ein Sicherheitskonzept haben, doch durch das Verbot würden die Menschen auf private Partys ohne Vorkehrungen gehen. Die Clubs, zu denen unter anderem das Matrix, das OST oder das Aseven gehören, werden von der Härting Kanzlei vertreten.
In wie weit diese Klage jetzt nach den neuen Beschlüssen noch weiter verfolgt wir, ist ungewiss. Bis zum 7. Januar ist nun das Nachtleben wieder vollständig eingestellt. Vermutlich auch noch weit darüber hinaus.
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