Das Thema Clubsterben sorgt aktuell für viele Diskussionen und auch diverse Initiativen. Selten waren sich aber Kulturschaffende und Politiker so einig, wie es im Augenblick scheint. In einem öffentlichen Fachgespräch gab es jetzt einen Konsens.
Am Mittwoch, dem 12. Februar 2020, setzten sich Sachverständige in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zusammen. Dabei wurde festgehalten, dass für den wünschenswerten Erhalt der Clubkultur Änderungen im Baugesetzbuch, beim Lärmschutz und der Stadtentwicklungsplanung nötig sind.
Tine Fuchs, Referatsleiterin für Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bauleitungsplanung und nationale Verbraucherpolitik beim DIHK, stellte heraus, dass es trotz Mangel an Flächen für Wohnungsbau, Industrie und Kultur auch einer "ordentlichen Nutzungsmischung“ bedarf.
Der Hamburger Rechtsanwalt Wolfgang Hopp hält die Einordnung der Clubs als Vergnügungsstätten für "nicht sachgerecht". Clubs sollten als Einrichtungen für kulturelle Zwecke definiert und von Diskotheken, die gewerbliche Zwecke erfüllten, abgegrenzt werden.
Aber auch Clubbetreiber selbst kamen bei dem Gespräch zu Wort. So berichtet Steffen Kache, Clubbetreiber und Vorstandsmitglied des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland, von seinen eigenen Erfahrungen mit dem Club Distillery in Leipzig. Dieser wird trotz allen Erfolgen mit dem Hinweis, die Einrichtung sei eine Vergnügungsstätte, bedroht.
Und die Betreiberin des Berliner Gretchen-Clubs und Vorsitzende der Clubcommission Berlin, Pamela Schobeß, wies nochmal darauf hin, wie unangemessen eine "Gleichstellung von Clubs mit Bordellen und Spielkasinos" ist.
Im Ergebnis sind sich die Gesprächspartner einig, dass Clubs zukünftig in der Baunutzungsverordnung als kulturelle Einrichtungen klassifiziert werden müssen. Sowohl Grüne, Linke als auch die FDP haben mit Anträgen für den Schutz der Clubs plädiert.
Hier die Mitteilung des Deutschen Bundestags.
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