Da ist er nun also, der Tarif VR-Ö, um den es in letzter Zeit eine heftige Diskussion gab.Vermutlich war das aber nur ein Vorspiel zu dem was kommt, denn wie die GEMA soeben vermeldete, hat man sich mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und dem Berufsverband Discjokey (BVD) zum neuen Tarif VR-Ö geeinigt. Dieser ersetzt den bisher vom Veranstalter zu entrichtenden "Laptopzuschlag" und macht den DJ, bei öffentlicher Aufführung, zum Zahlungspflichtigen.
Die Fakten in Kürze:
- gültig ab 01.04.2013
- einmalig 0,13 Euro netto je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wurde*1
- Bestand von vor dem 01.04.2013 - 125 Euro netto pauschal und einmalig zu zahlen
- Backups sind nicht vergütungspflichtig
- werden Backups aktiviert kostet es 125 Euro netto pauschal
- Mitglieder des BVD und des BVMV erhalten 20% Nachlass
*1 Update: Heute (15.03.) sind schon die von mir vermuteten Pauschalen verkündet wurden. Es gibt Pakete zu 13 Euro (100 Musikwerke) und 50 Euro (500 Musikwerke), inkl. vorbeugender "Ermäßigung" auf 55 Euro 2014/15, was eine Erhöhung in diesen Jahren impliziert... mehr dazu hier. Jetzt fehlt nur noch der Deal mit dem BVD, der einen "DJ-Führerschein" verpflichtend vorschreibt. Ein Elend. 🙂
Sich stellende Fragen versucht die GEMA mit diesen FAQ zu beantworten.
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