Legale Mashups, wie funktioniert das?

Legale Mashups, wie funktioniert das?

Archiv. 23. Februar 2016 | / 5,0

Geschrieben von:
Olaf Hornuf

Zum Handwerkszeug eines DJs gehören Remixe, Mashups sowie DJ-Mixe für die Promotion. Häufig fehlen dabei allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Service LEGITMIX verspricht Hilfe.

 

LEGITMIX hat es sich zur Aufgabe gemacht Mashups, Bootlegs, Remixe und DJ-Mixe unkompliziert zu legalisieren. Bereits zum Start der kanadischen Plattform LEGITMIX stieß das Konzept auf mein Interesse und ich versprach einen Selbstversuch. Nach dreieinhalb Jahren ist es nun soweit, ich kaufe und verkaufe ein "legales Mashup".

Legale Mashups, Remixe und DJ-Mixe?

Das Thema Rechtemanagement ist schwierig, das Prinzip von LEGITMIX scheint einfach. Nehmen wir an ich bastle ein Mashup aus zwei Titeln, einen eigenen Remix eines aktuellen Hits oder einen DJ Mix aus fünfzehn Songs, dann fehlt mir in den meisten Fällen das Recht zur Veröffentlichung. Dieses zu erlangen ist mehr als aufwendig. In der Konsequenz ist auch die Nutzung eines solchen Materials zur öffentlichen Aufführung eigentlich nicht gestattet.

Während in den USA die sogenannten "Fair Use Regel" die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material begrenzt erlaubt, werden hierzulande Youtube-Videos aufgrund einer im Hintergrund laufenden Musiksequenz gesperrt. LEGITMIX nutzt einen Umweg, um rechtliche Probleme zu umgehen, mehr noch: man soll sogar Geld mit seinen Mashups und Re/Mixen verdienen können.

Wie funktioniert das

Legitmix-Mixset

LEGITMIX verkauft erstmal keine kompletten Titel, sondern die einzelnen Teile. Bei einem Remix entspricht das dem Original, bei einem Mashup oder DJ-Mix den dafür verwendeten Songs. Dabei wird auf iTunes zurückgegriffen. Die Kaufsumme setzt sich aus den iTunes-Einzelpreisen plus einem Teil für das "Legitmix-File" zusammen. So sich ein Titel bereits in der iTunes-Library befindet, spart man dessen Kaufpreis.

Beim Checkout sind zwei Vorgänge notwendig, nämlich der Kauf bei iTunes und der Erwerb des "Legitmix-Files". Außerdem wird eine spezielle Software benötigt. Das kostenlose Programm wird im Kaufvorgang für Mac, Windows und Linux zum Download angeboten.

Anders als man durch Aussagen in den FAQ - die das "LEGITMIX-File" als Bauanleitung bezeichnen - vermuten könnte, wird die Software anscheinend nicht für eine Reproduktion genutzt. Die LEGITMIX-App scannt den Musikbestand des Rechners nach "binären Differenzen" zu passenden Files. Der Download des eigentlichen "LEGITMIX-Files" erfolgt bei meinem Test direkt als MP3 oder - so angeboten - in AAC bzw. WAV-Qualität.

Legitmix-WarenkorbStellt sich als nächstes die Frage, was passiert, wenn man vorgibt ein Originalfile zu besitzen? Dazu erstelle ich in der iTunes Library testweise einen Ordner mit einem beliebigen MP3-File. Ordnerstruktur, File und Metadaten benenne ich nach dem gesuchten Originalfile. Bei einer anschließenden manuellen Zuweisung läßt sich LEGITMIX jedoch nicht überlisten. "The File Did Not Match Of The Version Of The Song We Need". Nachvollziehbar, denn GENAU dieser Song ist der Schlüssel zum System.

Rechtliche Fragen

Bei meinem kleinen Feldversuch konnte ich nur LEGITMIX-Tracks laden, deren Originale im deutschen iTunes-Store verfügbar waren bzw. die ich bereits in meiner Library hatte. Laut seinen FAQ beruft sich LEGITMIX auf das "First Sale Law" sowie das Recht, dass man zur persönlichen Nutzung eigene Bearbeitungen erstellen darf.  Die öffentliche Aufführung ist wiederum erlaubt, sobald man dafür fällige Gebühren - bei uns ist die GEMA zuständig - entrichtet.  Alles ganz einfach. Wirklich?

[vimeo width="600" height="450"]https://vimeo.com/80577353[/vimeo]

LEGITMIX kommt aus Nordamerika. Anders als im dortigen Copyright ist mir in Deutschland keine Entsprechung zum "First Sale Law" bekannt. Unser Urheberrechtsgesetz kennt allenfalls das umstrittene Recht auf Privatkopie. Während dabei hauptsächlich eine Vervielfältigung thematisiert wird, schließt §62 UrhG Änderungen an einem geschützten Werk generell aus. Neben den Aufführungs- und den Vervielfältigungsrecht ist hier das Bearbeitungsrecht entscheidend, welches i.d.R. der Urheber oder dessen Vertreter (und nicht die GEMA) vergibt. Im Fall LEGITMIX läßt sich dieses Recht allenfalls indirekt herleiten.

Was kostet es?

Der Preis für ein "legales Mashup" (ich bleibe zur Verdeutlichung bei dieser Bezeichnung) hängt von drei Faktoren ab:

  • die Anzahl der verwendeten Tracks (ein Titel beim Remix, zwei und mehr Titel bei einem Mashup, viele Tracks bei einem DJ-Mix)
  • der Preis pro Track bei iTunes (zwischen 79 Cent und 1,49 Euro)
  • der Preis für das LEGITMIX-File (ab 0,50 Dollar)

Und was läßt sich verdienen?

Legitmix-UploadIn der Praxis ist ein eigenes Produkt innerhalb weniger Minuten erstellt. Ich wähle beispielhaft einen Edit aus, den ich soeben am heimischen Rechner erstellt habe. Den kann ich als MP3, AAC oder Wave-Datei bei LEGITMIX hochladen. Anschließend besteht die Auswahl zwischen "Sample Based" und "Compilation".

Nach dem Upload gibt man Interpreten und Titel des Originals ein, über den iTunes-Store werden passende, vorhandene Titel vorgeschlagen. Auffällig: Es muss nicht der Titel sein, der die Grundlage für mein Edit war und - in meinem Fall - wird das "Original" im US-Store gefunden. Das ist insofern seltsam, als das ich kein Mashup mit Basis im US-Store kaufen konnte.

Legitmix-priceZum Abschluß sind einige Feinarbeiten am Tag sowie eine kurze Beschreibung des Angebotes sinnvoll und natürlich die Angabe, wieviel man pro Download verdienen möchte. Ich wähle einen Dollar, so lassen sich die 70%, die man von der Verkaufssumme gutgeschrieben bekommt, besser überwachen. Spässchen, zuvor muss erstmal jemand kaufen. Für das Monitoring der Aktivitäten rund um den eigenen "Catalog" steht eine Dashboardansicht zur Verfügung.

Fazit

Im Grunde eine grandiose Idee. Aus Verbrauchersicht findet man ungewöhnliche Remixe, Mashups oder Edits. Der Katalog ist sehr Top40-lastig, der Aufbau der Seite verleitet über Tags und Listings zum Stöbern. Preislich liegt LEGITMIX über Stores wie Beatport und Juno, dafür hat man Soundcloud voraus, dass zumindest versucht wird die Urheber des Originals zu vergüten. Offeriert werden übrigens auch Zusatzleistungen, wie "Custom Mix" oder "Lyric Cleaning".

 

Legitmix-Upload_Finale2

Für Producer von Mashups wäre LEGITMIX genau der passende Service. Ich vermute allerdings, dass es sich rechtlich um eine Grauzone handelt. In Amerika mag sie hellgrau sein, in Deutschland ist sie dunkelgrau. Der Ansatz müsste von den Rechteinhabern supportet werden, am besten fusioniert mit Soundcloud, Mixcloud und Co. Ein zeitgemäßes, "automatisches" Management von Copyrights ist ohnehin überfällig.

Etwas überfordert bin ich mit der propagierten Arbeitsweise der Software. Wenn das "LEGITMIX-File" keine Musik, sondern eine "Bauanleitung" enthält, wie kann dann ein ähnliches Quellwerk aus dem iTunes-Store Grundlage einer Reproduktion meines Mashups sein? Kurz gefragt: Errechnet die Software wirklich die Differenz aus dem Original und meinem Werk und fügt anschließend fehlende Teile hinzu? Und ganz nebenbei wird aus 256er iTunes-Qualität ein Wave-File? Technische Meisterleistung oder rechtlicher Deckmantel? Diese Frage bleibt offen.

Ganz zum Schluß die Moral

Ich werde wohl meinen testweise erstellten Mashup löschen. Ich habe eine klare, positiv eingestellte Position zum Thema Remixkultur. Es geht mir allerdings nicht um schnelles Geld. Theoretisch könnte ich auch nur das Ende eines Tracks früher ausfaden und das als meinen Edit verkaufen. Anhänger der Umsonstkultur werden dafür unmöglich zusätzliches Geld ausgeben. Und die, die es tun, honorieren damit bewußt mein Schaffen - das frühere Ausblenden. Somit wäre das Prinzip LEGITMIX wieder im Lot.

Link: LEGITMIX

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