Nach mehr als neun Jahren gibt es in dem Strafprozess zu der Loveparade in Duisburg noch kein Ergebnis. Nun schlägt das Landgericht aufgrund der Corona-Krise eine Einstellung des Verfahrens vor, womit der Prozess ohne ein abschließendes Urteil beendet werden würde. Jetzt sollen bis zum 20. April alle Verfahrensbeteiligten dazu Stellung nehmen.
Am 24. Juli 2010 kam es bei der Duisburger Loveparade an dem einzigen Zu- und Abgang zum Versanstaltungsgelände zu einer Massenpanik, bei der 21 Menschen starben und über 650 Personen verletzt wurden. Insgesamt wurden drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung angeklagt. Der erste Termin der Hauptverhandlung fand am Dezember 2017 statt und zuletzt tagte das Gericht am 04. März 2020. Der nun 184. Verhandlungstag ist auf den 21. April datiert doch aufgrund der Corona-Pandemie ist es unklar ob dieser überhaupt stattfinden kann.
Der Vorschlag zur Einstellung liegt darin begründet, dass es ein zeitnahes Urteil nicht absehbar ist. Am 27. Juli verjährt der Vorwurf auf fahrlässige Tötung und bisher geht das Gericht nicht von einer klaren Schuld aus, sondern stuft die Loveparade-Katastrophe vielmehr als ein „multikausales Geschehnis“ ein. Demnach könne hier keiner Einzelperson die Schuld angelastet werden, sondern die Verantwortung liegt bei einer Vielzahl von Personen. Sollte es zu einer Einstellung des Prozesses kommen, so wird die Kammer ihre Einsichten rund um die Loveparade 2010 in einem schriftlichen Beschluss zusammenfassen und in der Hauptverhandlung vortragen.
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