Nach zweieinhalb Jahren wird das Verfahren um das Unglück auf der Duisburger Loveparade eingestellt. Bei einer Massenpanik auf dem Großevent im Jahr 2010 waren 21 Menschen ums Leben gekommen und über 650 Menschen verletzt worden.
Nach 184 Sitzungstagen wurde das Verfahren um die Loveparade nun ohne Urteil eingestellt. So entschied das Landgericht Duisburg am Montag, 04.05.2020. Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Unter den zehn Angeklagten befanden sich vier leitende Mitarbeiter der Veranstaltungsfirma Lovapent sowie sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg, die sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten mussten. Nach dem letzten Verhandlungstag Anfang März musste der Prozess aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen werden. Die Einstellung des Verfahrens war seit Anfang April im Gespräch.
"Konkrete Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln der Angeklagten und damit die Möglichkeit, dass dem Verfahren ein Verbrechen zu Grunde liegen könnte, haben sich nicht ansatzweise ergeben", erklärte das Landgericht Duisburg in einer Pressemitteilung. Es bestehe nur "noch eine geringe Wahrscheinlichkeit (...), das Verfahren mit einem Sachurteil beenden zu können", heißt es dort weiter.
In seiner Begründung benannte das Landesgericht zudem einige Fehler, die mutmaßlich zum Loveparade-Unglück geführt hatten, darunter Kommunikationsprobleme am Veranstaltungstag und eine unzureichende Vorbereitung auf die erwartete BesucherInnenzahl. Demnach wäre der Stau vor den Eingangsabsperrungen absehbar gewesen.
Die absolute Verjährungsfrist des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wäre für die verbliebenen drei Angeklagten am 27. Juli 2020 eingetreten. Das Verfahren gegen die übrigen Angeklagten wurde indes schon im Februar 2019 eingestellt.
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