Marshall Jefferson hat offiziell Klage gegen Kanye West eingereicht. Dieser soll ohne Absprache Jeffersons House-Klassiker 'Move Your Body' auf dem Album Donda 2 gesamplet haben.
'Move Your Body' dürfte zweifelsfrei zu den größten Klassikern des House-Genres gehören und gilt als einer der ersten Tracks der neuen Bewegung. Selbstverständlich wurde das Lied dementsprechend auch häufig gesamplet und geremixt, unter anderem auch kürzlich von Kanye West. Der Rapper hat sich auf seinem Song 'Flowers', der im Februar auf 'Donda 2' erschienen ist, scheinbar ohne Jeffersons Erlaubnis an 'Move Your Body' bedient.
"I've been sampled thousands of times," so Jefferson gegenüber der BBC. "There is a right way and a wrong way to go about it. Getting done by another artist, a Black artist, a fellow Chicagoan, without acknowledgment is disappointing". Am 29. Juni hat man deswegen offiziell in New York Klage gegen West eingereicht. 22 Mal wurde 'Move Your Body' unerlaubt verwendet, so die Anklageschrift. Man strebt nun an, die Summe des Schadens vor Gericht zu klären. Alternativ könne West auch Schadensersatz in Höhe von bis zu 150.000 US-Dollar pro Copyright-Verletzung zahlen. Jeffersons Anwälte behaupten zudem, dass Kanye West zugegeben habe, 'Move Your Body' benutzt zu haben. Jedoch habe man nie wegen einer offiziellen Lizenzierung angefragt.
Die Klage richtet sich dabei neben West auch an Kano Computing Ltd. Die britische Firma ist für den Stem-Player verantwortlich, auf dem 'Donda 2' exklusiv veröffentlicht wurde. Beide Parteien haben sich bisher nicht zu der Anklage geäußert. Im März wurde Kanye West bereits wegen eines King Crimson Samples verklagt. Auf seinem Lied 'Power' aus 2010, hat der Chicagoer '21st Century Schizoid Man' der Prog-Rock Band benutzt.
1 Kommentare zu "Marshall Jefferson: Klage gegen Kanye West wegen 'Move Your Body'-Sample"
Frage: Wie nennt man schlechten Hip-Hop?
Antwort: Deutsch Rap
MUHHAHHA :)
Hinterlasse eine Antwort
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.