Die letzten Wochen gab es einiges an unvorteilhaften Berichten rund um SOUNDCLOUD, im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Copyrights. Nun reagiert MIXCLOUD.
Nachdem bei SOUNDCLOUD reihenweise, teils seit Jahren nicht beanstandete, Mixe entfernt werden, bietet MIXCLOUD einen direkten Import von dort gehosteten Mixen an. Das darf man als eine Art Backup sehen oder auch als Offensive, denn wenn SOUNDCLOUD keine Lösung bei den Copyrights findet, dürften viele User die Einladung zum Wechsel annehmen. Im Gegensatz zu allen Mitbewerbern (was auch die oft genannte Alternative hearthis.at betrifft) ist MIXCLOUD von der PRS For Music (der "britischen GEMA") lizensiert. Aus diesem Grund wiederum sind nur Mixe mit Tracklist und keine Einzeltitel erlaubt und auch ein Download ist nicht möglich.
Der Import erfolgt über die URL mixcloud.com/soundcloud/import (Beta) unkompliziert. Nach einer Verbindung mit dem Account bei SOUNDCLOUD stehen alle importfähigen Mixe (scheinbar schlicht anhand der Länge definiert) zur Auswahl. Man setzt ein Häckchen und wenige Minuten später ist der gewählte Mix zu MIXCLOUD übertragen. Anschließend ist noch etwas Feinarbeit, zum Beispiel das Ausfüllen der Tracklist, nötig.
Alles in allem easy, bis auf die Sache, dass ich bei SOUNDCLOUD knapp 1500 Follower habe, bei MIXCLOUD gerade mal 76. Vermutlich liegt das daran, dass Mixe nur ein Teil der Attraktivität von SOUNDCLOUD ausmachen. Von Interesse scheinen vor allem Mashups und inoffizielle Remixe zu sein - da gehe ich einfach mal von meinen Gewohnheiten aus. Und die sind auch bei MIXCLOUD nicht gedeckelt. Ein aktueller Beitrag bei Fuxwithit behauptet "Why Remixes Are Good For Everyone". Auch da geht es um SOUNDCLOUD und Copyrights, aber auch darum, dass ein Remix den Original-Artist promotet, das (illegale) Remixe mitunter erfolgreicher werden als das Original und das man darüber - in beide Richtungen, beim Original und beim Remix - neue Künstler für sich entdecken kann.
Vor kurzem war ich in Madrid, im Prado. Dort hängt direkt neben Tizians "Adam und Eva" die Version von Rubens. Ganz große, ganz anerkannte Namen der Kunst. Zweifelsfrei ein Remix. Wäre er damals getilgt wurden, würde heute vielleicht niemand was von Rubens wissen. Und das Feuilleton (hier die FAZ) könnte nicht schreiben: "Rubens befasst sich nicht als kleinkrämerischer Nachahmer mit dem Werk des Älteren, sondern kommentiert es in seiner Wiederholung. Offenbar versucht er, die Komposition zu verbessern. Auf jeden Fall begibt er sich selbstbewusst in einen Wettstreit auf Augenhöhe." (Quelle) Manchmal wünschte ich mir, die Inhaber von Copyrights würden solche Details sehen und nicht immer nur Rechtsbruch. In 99% der Fälle geht es nämlich beim "Remix" um die Liebe zur Sache, die Liebe zur Musik. Um eine Reminiszenz und nicht um Geld. Sobald es tatsächlich mal um Geld geht - was eher zufällig ist - darf gern mitverdient werden. Im Idealfall sieht das so aus, wie im Fall Wankelmut, den wir alle noch vor Augen bzw. im Ohr haben:
"Asaf Avidan erfuhr über Facebook davon, dass Wankelmut einen Remix seines Titels Reckoning Song erstellt hatte. Zunächst gefiel es Avidan nicht, seinen Song, den er aus einer bestimmten Gefühlslage heraus geschrieben hat, in einem neuen Kontext zu hören, der mit seinen ursprünglichen Gefühlen nichts gemein hatte, bekannte Avidan. Inzwischen habe er einen Lernprozess hinter sich, dass andere Künstler seine Kunst weiterentwickeln und zu ihrer Kunst machen können. So kann sich Avidan seit Mitte 2012 nicht nur gut mit dem Song anfreunden, sondern freut sich über den erfolgreichen Remix. Dieser habe letztlich auch zu einem Anschub seiner eigenen Karriere geführt. Asaf Avidan gab 2012 die Verwertungsrechte an seinem Musiktitel Reckoning Song für Wankelmut frei." (Quelle)
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