Baurechtreform soll Musikclubs besser schützen

Baurechtreform soll Musikclubs besser schützen

News. 5. September 2024 | 5,0 / 5,0

Geschrieben von:
Simon Ackers

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Baugesetz beschlossen. Die Baugesetzbuch-Novelle sieht unter anderem auch vor, dass Musikclubs eine eigene Kategorie im Baugesetz bekommen. Bisher liefen sie unter Vergnügungsstätten.

Clubbetreiber:innen werden die gestrige Sitzung des Bundeskabinetts genauer verfolgt haben. Denn in der Sitzung wurde der Entwurf der Baugesetzbuch-Novelle beschlossen. Darin wird das Baurecht umfassend reformiert und auch der Clubbetrieb neu bewertet. Bisher lief man mit einem Musikclub in der gleichen Kategorie wie Spielhallen, Sexkinos oder Wettbüros.

Dass sich dies ändern muss, war schon länger klar, denn bereits 2021 wurde einem Entschließungsantrag zugestimmt, der die neue Bewertung von Musikclubs vorsah und Clubs mit Kulturstätten gleichsetzen soll. Nun wurde vom Bundeskabinett am 04. September der Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuch veröffentlicht, der für Clubs eine eigene Kategorie vorsieht.

„Durch diese Novelle ist Deutschland das erste Land der Welt, in dem Musikclubs baurechtlich eine kulturelle Bedeutung erhalten. Dieser Schritt wird Einfluss auf die Stadtentwicklungspolitik in Europa und darüber hinaus haben. Denn Kulturorte wie Clubs spielen eine wichtige Rolle in der Wiederbelebung von Innenstädten, die aktuell unter geringer Nachfrage an Einzelhandel- und Büroflächen leiden.” so Lutz Leichsenring, Vorstandsmitglied der Clubcommission Berlin.

Doch ganz ist das Thema damit noch nicht abgeschlossen, denn mit der neuen Einordnung wurde bisher nur ein Teilerfolg errungen. Der Deutsche Musikrat und die Clubcommission Berlin etwa bemängeln weiterhin, dass noch keine vollständige Gleichstellung mit anderen Kulturstätten hergestellt wurde.

„Musikclubs mit kuratiertem Programm sind Lebenskultur für viele Millionen Menschen jährlich und Teil der kulturellen Vielfalt Deutschlands – daher muss das Baurecht die Clubkultur ermöglichen und fördern! Doch im Entwurf der neuen BauNVO werden Musikclubs und die Clubkultur als Kulturinstitutionen ‚zweiter Klasse‘ manifestiert und nicht mit anderen Kulturstätten, wie Opern, Theatern und Konzerthäusern, gleichgestellt“, so Antje Valentin, Generalsekretärin vom Deutschen Musikrat in einem Schreiben. Dennoch ist die neue Einordnung von Clubs ein Schritt der vielen Clubs helfen und auch die Eröffnung neuer Clubs erleichtern könnte. Kommunen bekommen durch das neue Baurecht mehr Handhabe bei der Ausweisung von Sondergebieten und dem Schutz von bestehenden Musikclubs.

Allerdings kommt es dabei auch auf die praktische Umsetzung und den Willen der Kommunen an, Clubkultur in den Städten schützen zu wollen. 

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