User des Sequencer-Forums haben vor etwa einer Woche bemerkt, dass der japanische Hersteller für Instrumente und Musikequipment Roland aktuell versucht, sich die Markenrechte für die Designs seiner ikonischen TB-303 und TR-808 zu sichern. Seitdem wird diskutiert, ob dieser rechtliche Schritt im Zusammenhang mit den diversen Klon-Ankündigung Behringers steht.
Die Anträge, die beim Deutschen Patent- und Markenamt am 30.01.2019 eingegangen sind und sich aktuell noch im Prüfungsverfahren befinden, betreffen dabei zum einen das Layoutdesign der TB-303 und zum anderen die Farbpalette der Sequenzer-Buttons der TR-808. Beide werden von an elektronischer Musik interessierten Personen wahrscheinlich schnell wiedererkannt und der Branche zugeordnet werden, dementsprechend hoch ist auch ihre Strahlkraft als Marke.
Einige Forenmitglieder fragen sich, ob die Markenanmeldung als Reaktion auf Behringers Neuausrichtung auf Klone bekannter Instrumente von anderen Herstellern zu interpretieren ist. Behringer hatte in der jüngeren Vergangenheit unter anderem Nachbauten der TR-808, SH-101, TR-909 und des System-100 angekündigt, alles Synthesizer und Drum Machines die ursprünglich von Roland in den Achtziger Jahren entwickelt wurden und in der Folge Genres wie Hip Hop oder House und Techno entscheidend mitprägten. Darüber hinaus reproduziert die in Deutschland gegründete Marke weiterhin auch Geräte von unter anderem Moog oder Sequential.
Zur NAMM 2019 hatte Behringer bekanntgegeben, dass ihre Drum Machine RD-808 ab März erhältlich ist, dabei wurde auch bemerkt, dass sich die Reihenfolge der Sequencer-Farbenim Vergleich zu den ersten Prototypen umgekehrt hat, wie hier ersichtlich. Einige Sequencer-Mitglieder sehen das als Indiz dafür, dass Behringer auf die Markenanmeldung reagiere, manche User vermuten sogar ein taktisches Kalkül hinter der späten Eintragung Rolands: Nachdem Behringer nun schon die erste Fuhre an RD-808 produziert haben müsste, könnte eine erfolgreiche Markenanmeldung Rolands unter Umständen sogar dazu führen, dass die Klon-808 nun in ihrer jetzigen Form nicht auf den Markt kommen dürfe und kostenintensiv überarbeitet werden müsse.
Die aktuelle Markeneintragung bezieht sich erst einmal nur auf den deutschen Raum und auf der Verwendung in den Bereichen von elektronischen Instrumenten bzw. Gebrauchsgegenständen, im Falle der 303 aber auch auf Kleidung. Interessanterweise ist letzteres nicht für die 808 der Fall, obwohl in dieser Markenklasse letztes Jahr der limitierte Sneaker in Kooperation mit Puma veröffentlicht wurde, der eben jene Farbpalette als prägnantes Merkmal aufwies. Auch in den USA wartet Roland auf die Ergebnisse einer ähnlichen Bemühung: Dort wurde letztes Jahr eine 'trademark protection' für die TR-808 und TR-909 angemeldet.
Roland selbst versucht durch diese Schritte vermutlich ihr eigenes Erbe künftig besser zu schützen und konkurrenzfähig zu bleiben. Die Japaner haben schließlich selbst Nachbauten ihrer mittlerweile legendären Instrumente im Sortiment, in Form von TR-08 und TB-03.
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