Youtube vs GEMA - And The Winner Is ...?

Youtube vs GEMA - And The Winner Is ...?

Archiv. 15. November 2016 | / 5,0

Geschrieben von:
Olaf Hornuf

Gibt es eigentlich einen Award für einen besonders langen Rechtsstreit? Dann würden die GEMA und Youtube mit ihrem Beef um eine Vergütung zum engeren Kreis der Nominierten zählen. Immerhin seit 2009 kämpfte man um Pfründe und nun, nach sieben Jahren, die im Internet wie Katzenlebensjahre zählen, gibt es eine Einigung. Außergerichtlich und rechtlich unverbindlich. Tusch! Werfen wir mal einen leicht verspäteten Blick auf die Angelegenheit und ihre Folgen.

Die Zahlen

Die GEMA gibt sich, obwohl lediglich ein Verein, gern als Staatsbehörde. Und eigentlich ist bei der GEMA alles bis ins Detail geregelt sowie größtenteils einsehbar. So wundert es, dass zu dem Anfang des Monats verkündeten Deal mit Youtube keine konkreten Zahlen genannt wurden. In einem vorherigen Gerichtsverfahren war das noch anders. Da schwebten den Rechteverwertern 0,375 Cent pro Videoaufruf vor. Das wären bei einer Million Klicks schlappe 3750 Euro. Not so bad.

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Nun werden global und täglich wohl um die fünf Milliarden Videos aufgerufen. Sollte ein Forderungsbeispiel wie das der GEMA Schule machen, müsste Youtube täglich zweistellige Millionenbeträge abdrücken. Dazu konnten die schon aus Präventionsgründen schlecht ja sagen. Nun muss man allerdings wissen, dass das zu Google (Alphabet) gehörende Youtube, an sich durchaus bereit war Tantiemen zu zahlen. Genau das tun sie in anderen Ländern auch. Seit 2007 wurden weltweit 2 Milliarden Dollar an die Rechteinhaber ausgeschüttet. Gemunkelt wurde von einem Angebot Youtubes an die GEMA über 180 Euro pro einer Million Views. Die jetzt erzielte Einigung dürfte wahrscheinlich leicht darüber, aber noch wahrscheinlicher weit unter der ursprünglichen Forderung der GEMA liegen. Außerdem soll es eine einmalige, pauschale Vergütung für die zurückliegenden sieben Jahre geben. Wieviel genau für Videos gezahlt wird, die nicht zu sehen waren, ist eine spannende Frage, deren Antwort ebenfalls geheim bleibt.

Das Rechtliche

Strittig ist noch immer der Status von Youtube und daraus resultierende Copyright-Pflichten. Ein höchstrichterliche Entscheidung - die es bisher nicht gibt - wäre auch für Soundcloud (wo inzwischen Geoblocking eingeführt wurde) oder Facebook interessant. Während sich Youtube selbst lediglich als Plattform sieht, für deren inhaltliche Bestückung die User verantwortlich sind, argumentiert die GEMA anders. Youtube generiere unmittelbar Einnahmen über Inhalte, deren Rechtefragen durch die GEMA vertreten werden. Folglich muss Youtube - wie zum Beispiel auch ein Radio - Lizenzgebühren zahlen. Dieser Punkt - den deutsche Gerichte bisher niemals wie die GEMA sahen - wurde in der aktuellen Einigung ausgeklammert. Youtube verweist auch nachdrücklich auf die Freiwilligkeit der nun geschlossenen Vereinbarung. Immerhin: die nervigen Sperreinblendungen sollten der Vergangenheit angehören.

Nun fragt sich allerdings, ob damit alle rechtlichen Belange geklärt sind? Darf man ab sofort reinen Gewissens Videos und Musik von und zu Youtube schaufeln? Streng genommen - Stichwort Urheberrecht - wohl nicht. Im Fall Youtube war die Konsequenz bisher das Sperren des betreffenden Videos. Das dürfte so ähnlich sein, wie bei der Musik aus illegalen Quellen im Club. Die GEMA kassiert dafür, die Herkunft spielt keine Rolle. Bei der GEMA ist folgendes zu lesen:

Die Vereinbarung mit YouTube umfasst das Repertoire der von der GEMA vertretenen Mitglieder aus dem In- und Ausland, also die Kompositionen und Liedtexte. Bei den lizenzierten Rechten handelt es sich um das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und das Vervielfältigungsrecht. Weitere Rechte sind von der Vereinbarung nicht umfasst. Soweit diese Rechte betroffen sind, können Nutzer Musikwerke auf YouTube hochladen.

In der Vergangenheit war es bereits so, dass Youtube über ein Content-ID System Musik zur Vertonung von Videos anbot. Nach der neuen Einigung könnte der Rechteinhaber (was in den meisten Fällen nicht der Künstler selbst ist) mehrstufig entscheiden, ob die Nutzung des von ihm verwalteten Werkes für ihn okay ist. Er kann an eventuellen Werbeeinnahmen mitverdienen oder er kann auch sein Einverständnis verweigern. Womit es weiterhin Sperrungen geben wird. Nur nicht mehr in dem Maß wie bisher. In Deutschland waren in der Vergangenheit bis zu 60% der weltweit am meisten gesehenen Videos gesperrt. Das sicherte einen Spitzenplatz im Zensur-Ranking, der vor Afghanistan, Süd-Sudan oder dem Vatikan lag.

Dann ist da noch der Download. Der ist, inklusive Audio-Rippen, nach Meinung vieler Experten eine Privatkopie und somit legal. Interpretiert man das "Vervielfältigungsrecht" aus dem obigen GEMA-Zitat entsprechend, sieht es nach einer Bestätigung dieser Meinungen aus.

Wer hat nun gewonnen?

 

Im Groben gibt es vier Parteien* und ebenso viele zweite Plätze. Die GEMA als Vertreterin der Rechteinhaber feiert einen Sieg, was weniger monetäre Gründe haben dürfte. Anzunehmen sind welche, die mit einem, durch Superinternetauskenner Oettinger, angekündigtem europaweiten Leistungsschutzrecht zusammenhängen. Position gestärkt. Youtube als direkter Konkurrent von Streamingdiensten wie Spotify hat endlich vollen Zugriff auf den nicht unwichtigen deutschen (Musik)Markt. Nützlich, wo doch das Bezahlmodel Youtube Red ins Haus steht. Der User wiederum sollte happy sein, wird er doch zukünftig auf weit weniger Sperrvermerke und Soundlücken stoßen. Zudem kann er sich den Sackgang mit irgendwelchen technischen Umgehungen sparen. Und dann sind da noch die Künstler selbst. Die haben nun eine weitere hoch frequentierte Plattform zur Promotion. Nebenbei läßt sich damit auch noch etwas Geld verdienen.

Fragt sich nur, wie die GEMA die neuen Einnahmen verteilen will. Anstelle einer "Pay Per View Abrechnung" steht jetzt - nach allem was man weiß - ein Pauschalmodel. Somit greift wohl der übliche Verteilschlüssel ... mit allen bekannten und vieldiskutierten Folgen. Schade, die Chance auf "Get Played, Get Payed" scheint verpasst. Ähnlich wie im Club, wo mittels Playlisten auch eine fairere Vergütung möglich wäre. Bis es soweit ist, dauert es vielleicht auch nur noch mal sieben Katzenlebensjahre - ich halte Euch auf dem Laufenden.

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Mehr Informationen

*Die Vielschichtigkeit der Situation wird in einem weiteren, gestern gefallenen Urteil deutlich, bei dem Musikverlagen, die über die GEMA bisher abkassierten, das Recht abgesprochen wird dies weiterhin zu tun. Ursprünglich druckten Musikverlage Noten und Texte. In der heutigen Zeit eher unüblich und damit fehlt dann nachvollziehbarer Weise die Basis fürs Geschäft. Sehe ich wie das Gericht, insofern: Glückwunsch.

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